1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt. Der besseren Lesbarkeit geschuldet, verzichten wir auf die Schreibweise “Teilnehmer w/m/d”.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer/der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als
genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots, sowie Teilnehmergröße wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz oder von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschliessendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schliesst der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller  Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des
Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Eine Bezahlung per Rechnung kann nach Vorabsprache abgeklärt werden.
Besondere Zahlungsbedingungen:
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters werden ohne Umsatzsteuer verrechnet.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Die Seminarleiterin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar.
6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstössen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer/die Teilnehmerin bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin unbenommen.
6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht
7.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschliesslich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben
Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

Beate Müller
Staatl. geprüfte Logopädin und Sprecherin
Michael-Therapeutikum Buchschlag
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